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SAP Sanktionslistenprüfung

Die Terroranschläge der Jahre 2001, 2002 und 2004 haben die Welt nachhaltig verändert. Die Verordnungen, welche aus diesen Ereignissen resultierten, verfolgen heute das Ziel, den Terrorismus konsequent zu bekämpfen. Aus diesen Verordnungen ist nicht zuletzt eine Reihe von Sanktionslisten hervorgegangen, die heute ein fester Bestandteil von Compliance und Exportkontrolle sind. Sämtliche Unternehmen müssen diese personen- und länderbezogenen Embargos beachten.

Durch die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG) Nr. 881/2002 und 2580/2001 sind alle Unternehmen zu komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet.

Helge Neitzel, Vertriebsleiter All for One OSC GmbH

Konkret bedeutet das: Jedes Unternehmen muss eine nachvollziehbare Prüfung sämtlicher Geschäftsadressen gegen die Sanktionslisten und der darin veröffentlichten Personen, Organisationen oder Unternehmen durchführen. Wer mit US-Gütern Handel betreibt, muss darüber hinaus auch die zahlreichen US-Sanktionslisten beachten, da die Außenhandelsgesetze der USA extraterritoriale Geltung haben.

Hand aufs Herz: Wie genau kennen Sie die Menschen oder Unternehmen, mit denen Sie Geschäfte machen? Führen Sie ein regelmäßiges Screening Ihrer Geschäftsadressen durch? Viele Unternehmen sind davon überzeugt, dass sie von der Sanktionsprüfung nicht betroffen sind, weil sie nur innerhalb Deutschlands oder der EU Geschäfte machen. Dies ist ein Irrtum, der schwere Folgen haben kann. Schon die „Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen“ an Personen, Organisationen oder Unternehmen, die von Sanktionen betroffen sind, ist verboten. Hierzu zählen nicht nur die Lieferung von Waren, sondern beispielsweise auch die Leistung von Geldzahlungen.

Tritt solch ein Fall ein, macht sich die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens strafbar – auch wenn sie keine Kenntnis über den Vorgang hat. Selbst bei „fahrlässigem Handeln“ drohen bereits empfindliche Strafen. Eine zuverlässige Compliance bzw. Sanktionsprüfung empfiehlt sich daher für jedes Unternehmen – und zwar vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen.

Mit der Sanktionslistenprüfung sind Sie in puncto Compliance auf der sicheren Seite. Die Software erledigt für Sie den automatisierten Abgleich aller Personen- und Firmenadressen mit den ausgewählten und aktuellen Sanktionslisten. Der Suchalgorithmus des Sanktionsmonitors ist einer der am weitesten entwickelten Algorithmen auf dem gesamten Markt. Er nimmt eine aktive Kontrolle Ihres Datenbestandes vor – unter Berücksichtigung verschiedener Prüfstrategien. Potenzielle Treffer bzw. Verdachtsfälle einer Überprüfung werden mit einem Übereinstimmungsquotienten angezeigt, der auf Ihren vorgegebenen Prüfkriterien basiert.

Wir integrieren die Sanktionslistenprüfung in Ihr SAP-System und Ihre betroffenen Prozesse. So kann bereits bei der Auftragsanlage eines Neukunden der Prozess in SAP bei einem Treffer der Sanktionsliste gesperrt werden, Zudem kommen Sie der Nachweispflicht hierzu nach.

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